1. Zweck des Vereins ist die Inklusionshilfe der gebärdensprachlichen MigrantInnen.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Wahrung und Durchsetzung aller Rechte von Menschen der Gebärdensprachkultur.
· Förderung und Betreib von Projekten und Lebens,- Wohn,- und Arbeitsgemeinschaften, die sich der Umsetzung des Inklusionsgedankens im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention in der Behindertenhilfe verpflichtet haben.
· Er fördert alle Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit gebärdensprachliche Behinderung aller Altersstufen und deren Angehörigen bedeuten. Dies gilt insbesondere für: Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Förderung von Kunst und Kultur. Förderung von Ausbildung und Arbeit.
3. Der Verein kann für diese Zwecke eigene Einrichtungen schaffen.
4. Der Verein setzt sich für ein gemeinsames Leben und gemeinsames Lernen ein.
5. Der Verein setzt sich zum Ziel, die soziale und gesellschaftliche Integration von MigrantInnen und das gleichberechtigte Zusammenleben von MigrantInnen und Deutschen ohne Migrationshintergrund zu fördern.
6. Der Verein betreibt Entwicklungszusammenarbeit der Gebärdensprachkultur im Ausland.
7. Der Verein führt soziale und kulturelle Aktivitäten um die Integration der in Bundesrepublik Deutschland und Umgebung Lebenden Menschen internationale Herkunft zu erleichtern durch.
8. Die kulturelle und gebärdensprachliche Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund.
9. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
10. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
11. Zur Verwirklichung seiner Ziele:
· organisiert der Verein Versammlungen, Seminare; nimmt an den Migration- und internationale politischen Veranstaltungen der öffentlichen Einrichtungen teil.
· organisiert kulturelle Aktivitäten, wie z.B. Gebärdensprach-theater, -film und Kochkurse
· unterstütz die Bemühungen der gebärdensprachliche MigrantInnen, um das Bildungsniveau zu verbessern.
· Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindergarten für Hörgeschädigten bzw. Inklusionseinrichtungen.
3. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden
4. Der Vereinszweck- bezüglich der Veranstaltungen der Gebärdensprach, und Kulturkurse- wird ausschließlich durch Spenden, Mitgliedsbeiträgen und durch Zuschüsse der zuständigen Behörden und Institutionen verwirklich